Vorsorgeuntersuchungen: Nach den Bestimmungen der Gebührenordnung, gültig ab dem 01.01.1996, hat Ihr Kind nach Vollendung des 2. Lebensjahres Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung pro Kalenderjahr. An den bisherigen Terminen der Vorsorgeuntersuchungen ändert sich nichts.
- U1 - U6 im 1. Lebensjahr
- U7 im 2. Lebensjahr
- U7a* im 3. Lebensjahr
- U8 im 4. Lebensjahr
- U9 im 5. Lebensjahr
- U10* im 7. Lebensjahr
- U11* im 9. Lebensjahr
- J1 im 12.-14. Lebensjahr
- J2* im 17. Lebensjahr
* Untersuchungen empfohlen, jedoch nicht von den Krankenkassen getragen